Corona Informationen – 01.07.2021

Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass der Campingplatz „Pälitzsee“ (seit 2021: Campingplatz „Canower See“) seinen Betrieb wieder aufnehmen konnte. Das bedeutet, dass auch unser Feriencamp geöffnet hat. – Informiert euch vor Ort über den aktuellen Stand der Hygienemaßnahmen!

Derzeit (Stand: heute) gibt es keine Beschränkungen bis auf die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen. Einzig ist die Anmeldung der Teilnehmenden über die beigefügte Teilnehmerliste. Diese muss uns 1 Woche vor Anreise (Eingang der Liste bei uns) vorliegen.
Wir empfehlen trotzdem:

  • Maximale Belegung von 3 Personen in einem Landhaus.
    Es werden von uns alle 7 Landhäuser zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzlich können selbst mitgebrachte Zelte von euch nach Rücksprache aufgestellt werden.
  • Benutzung des Großzeltes mit maximal 12 Personen gleichzeitig.
    2 Personen auf einer Bank und an einem Tisch.

Wir haben in dieser Saison die Mindestbelegung auf 21 Personen gesenkt um o.g. Empfehlung einhalten zu können. Bei mehr als 21 Personen werden wir die tatsächliche Anzahl der Personen abrechnen. Landhäuser werden wir ebenfalls entsprechend abrechnen. (Nach der Freizeit werden wir entsprechend abrechnen.)

Regelmäßige Eigeninformation über den aktuellen Stand vor der Anreise und während des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern setzen wir voraus! (Hotline: 0385-58811311 od. www.mv-corona.de )

Wir wünschen Euch einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Zeit im Feriencamp.

Corona Informationen – 15.05.2021

Der Tourismusstart in Mecklenburg-Vorpommern ist auf den 14. Juni 2021 gelegt worden. Leider mussten wir deshalb zunächst drei Gruppen absagen. Wir hoffen natürlich, dass ihr unserem Camp treu bleibt.

Hier der Artikel zum Tourismusstart am 14. Juni.

Ansonsten gelten die Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

 

Grundsätzlich ist die Einreise aus touristischen Anlass nicht möglich. 

Ausnahmen für Geimpfte und Genesene:
Vollständig geimpfte Personen, deren letzte erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt, und genesene Personen, deren vorherige Coronainfektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt, dürfen in Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Gleiches gilt auch für genesene Personen, die bereits eine Impfdosis verabreicht bekommen haben. Diese Personen können sich von im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahre, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen dann bei der Einreise ein tagesaktuelles Schnell- oder Selbsttestergebnis mitführen. Sie müssen zudem frei von corona-typischen Symptomen (z.B. Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust) sein.

Das Beherbergungsverbot gilt weiterhin. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie als vollständig geimpfte Person einen Tagesausflug nach Mecklenburg-Vorpommern machen dürfen, hier allerdings nicht übernachten dürfen.

FAQ – Regierung Mecklenburg-Vorpommern

Corona Informationen – 19.04.2021

Die bisher geltenden Beschränkungen wurden bis zum 09.05.2021 verlängert und um das folgende erweitert. Derzeit besteht wieder ein Einreiseverbot für touristische Gruppen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland. Derzeit dürfen auch keine Dauercamper auf den Platz. 

Tourismus: Urlaubsreisen und Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind weiter nicht möglich. Die Beschlüsse sehen außerdem vor, dass vorübergehend auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauer­camping­plätzen untersagt werden. Zweit­wohnungs­besitzer, die sich bereits im Land befinden, müssen das Land bis einschließlich Freitag, 23.04., verlassen.

aktuelle coronaregeln mecklenburg-vorpommern

Grundsätzlich nicht. Es gelten in Deutschland momentan besondere Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus.

Urlaubsreisen aus anderen Bundesländern und dem Ausland sind derzeit nicht möglich.

Reisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern sind deshalb derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie dennoch einer Test- und/oder Quarantänepflicht unterliegen können, besonders, wenn Sie aus einem ausländischen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet kommen!

corona faq mecklenburg-vorpommern

Corona Infos – 03.04.2021

Die Corona-Pandamie hat wieder zugeschlagen. Derzeit besteht wieder ein Einreiseverbot für touristische Gruppen. Derzeit dürfen nur Dauercamper sehr eingeschränkt auf den Platz. 

Bis zum 18.04.2021 gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

§ 4
Beherbergung

Betreibern von Beherbergungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Beherbergungsstättenverordnung Mecklenburg-Vorpommern, wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, und von vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und vergleichbaren Angeboten, wie zum Beispiel Homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken und für Besuche der Kernfamilie zu beherbergen. (…)

Quelle: Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Da bisher wieder unklar ist, welche Auflagen der Platzbetreiber und wir als Vermieter bekommen und wie diese ggf. umzusetzen sind, können wir einen gesicherten Betrieb voraussichtlich erst nach Pfingsten gewährleisten. Gruppen die bis einschließlich Pfingsten gebucht haben, sind bereits von uns kontaktiert worden. Alle anderen Gruppen werden wir bei genauerer Sachlage kontaktieren.

Wir, der Vorstand, gehen derzeit von einem Regelbetrieb unseres Feriencamps nach Pfingsten 2021 aus. Informationen, auch über „Corona-Regeln“ wie Hygieneplan usw., erfolgen zeitnah hier an dieser Stelle.

Weitere Antworten auf Fragen zu den Auflagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern findet man auf deren Internetseite.

Aufbaucamp 2021

Das Aufbaucamp für die Saison 2021 steht vor der Tür. Geplant ist der Aufbau von Samstag, 27. März bis zum 4. April 2021.

Leider können wir zum derzeitigen Zeitpunkt (wieder einmal) nicht sagen, ob es zum Aufbau kommen kann. Die Zeichen stehen auf ROT. Wir sind in engem Kontakt mit dem Landrat.

Bitte habt noch ein wenig Geduld.

Corona Infos – 10.06.2020

Nach einer Presseinformation der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 9.6.2020 (Nr. 248/20) wird die Personenbeschränkung (60%) ab dem 15. Juni 2020 aufgehoben!

Wir als „Bewirtschafter“ des Feriencamp Canow dürfen unserer Gästen ab dem 15.6. nun wieder alle Wohnwagenplätze zur Verfügung stellen. Im eigenen Interesse würden wir jedoch weiterhin empfehlen die bis dahin geltende Regelung in diesem Sommer weiter einzuhalten. Letztendlich sind die Gruppen allerdings bei der Umsetzung selbst verantwortlich.


Im Einzelnen bedeutet dies:

Die Landhäuser

  • Maximal 3 Personen
  • Regelmäßiges Lüften
  • Tägliches fegen, wischen und Oberflächendesinfektion

Das Mobilheim

  • Maximal 4 Personen
  • Regelmäßiges Lüften
  • Reinigung und Desinfektion der Oberflächen nach Nutzung
  • Tägliches fegen, wischen und Oberflächendesinfektion

Die Küche

  • Maximal 2 Personen
  • Regelmäßiges Lüften
  • Reinigung und Desinfektion der Oberflächen nach Nutzung
  • Tragen von Muns-Nasen-Schutz sowie Handschuhen bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Tägliches fegen, wischen und Oberflächendesinfektion

Das Großzelt

  • Maximal 12 Personen
  • Regelmäßiges Lüften
  • Reinigung und Desinfektion der Oberflächen nach Nutzung
  • Tägliches fegen, wischen und Oberflächendesinfektion

Die Kanus

  • Maximal 2 Haushalte pro Kanu
  • Reinigung und Desinfektion Kanus, Paddeln und Schwimmwesten nach Nutzung

Das Waschhaus

Die Einschränkungen / Angaben gelten jeweils für den Männer- als auch für den Frauenbereich.

  • Maximal 2 Personen im Toilettenbereich
  • Maximal 2 Personen im Wasch-/Duschbereich
  • Reinigung und Desinfektion der Oberflächen nach Nutzung
  • Tägliche Grundreinigung (durch Nutzer)

Corona Infos – 10.05.2020

Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern

Phase 4 startet am 25. Mai. Ab diesem Tag ist auch für Urlaubsgäste aus anderen Bundesländern wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern möglich.

Die Kapazität der Tourismus­betriebe wird zunächst auf 60 Prozent beschränkt.

Über die genauen Regeln für Phase 3 und 4 werden sich Landesregierung (Mecklenburg-Vorpommern) und Branche weiter verständigen.

Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Da bisher noch unklar ist, welche Auflagen der Platzbetreiber und wir als Vermieter bekommen und wie diese ggf. umzusetzen sind, können wir einen gesicherten Betrieb nicht vor Pfingsten gewährleisten. Gruppen die bis einschließlich Pfingsten gebucht haben, sind dazu bereits kontaktiert. Alle anderen Gruppen werden wir bei genauerer Sachlage kontaktieren.

Wir, der Vorstand, gehen derzeit von einem Regelbetrieb unseres Feriencamps ab dem 2. Juni 2020 aus. Informationen, auch über „Corona-Regeln“ wie Hygieneplan usw., erfolgen zeitnah hier an dieser Stelle.

Corona Infos – 21.04.2020

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat überraschend die Einreisebeschränkung für Touristen bis zum 10.05.2020 erweitert.

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind bis zum 10. Mai untersagt. Alle touristischen Anbieter, also zum Beispiel Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Camping­plätze, Wohnmobil­plätze, Vermieter von Ferien­wohnungen und auch Homesharing-Anbieter dürfen keine Urlaubs­gäste aufnehmen. (…)

Quelle: Landesregierung Mecklenburg Vorpommern

Wir müssen weiterhin um Geduld bitten!

Corona Infos – 19.04.2020

Liebe Besucher und Freunde des Feriencamps.

Nachdem die Bundesregierung am 15.04.2020 mit den Ministerpräsidenten der Länder diverse Maßnahmen bis einschließlich zum 03.05.2020 verlängert hat, können wir stand heute davon ausgehen, das Feriencamp Canow ab dem 04.05.2020 wieder für unsere Gäste öffnen zu können. Derzeit ist der Campinplatz noch gesperrt. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MV), Harry Glawe, hat angekündigt, erste Lockerungen in der Tourismus-Branche im Mai zu erreichen.

Möchten Sie zum jetzigen Zeitpunkt stornieren, so müssen wir zunächst auf die Stornierungskosten laut Vertrag Punkt 11 bestehen. (Eine Stornierung muss in schriftlicher Form an uns gerichtet werden: Feriencamp Canow e.V., Friedrichstraße 65b, 44536 Lünen)

Ggf. können wir am Ende der Saison absehen ob wir einen Teilbetrag für ihren nächsten Aufenthalt gutschreiben können.
Hintergrund: Wir als Verein konnten bisher keine staatlichen Zuschusshilfen beantragen, da dies im Moment nur für Gewerbetreibende vorgesehen ist.

Sobald das Land MV genauere Regelungen erlassen hat, werden wir hier an dieser Stelle wieder informieren.

Bis dahin bleiben Sie uns gewogen und gesund.

Der Vorstand